Ja!
Du kannst sie allerdings erst weiter bearbeiten, wenn du wieder Autor bist.
Sollten deine Kapitel in der Zwischenzeit freigeschaltet werden, erhältst du dennoch die Galleonen dafür.
Du kannst auch bei den Arbeitsministern den Antrag stellen, dass du den Beruf des Autors als Ehrenamt ausüben möchtest, wenn du z. B. Lehrer oder Vertrauensschüler wirst.